Bestimmung organischer Säuren in Lebensmitteln
Bestimmung organischer Säuren in Lebensmitteln
Organische Säuren mit sauren Eigenschaften, klassifiziert nach der Anzahl der Carbonsäurefunktionen, sind im Allgemeinen schwache Säuren. Organische Säuren werden nach vier Charakterisierungen kategorisiert:
• Art der Kohlenstoffkette (aromatisch, aliphatisch, alicyclisch) und heterocyclisch
• Sättigungs- oder Ungesättigtheitseigenschaften
• Substituierte oder unsubstituierte Eigenschaften
• Anzahl der funktionellen Gruppen (Mono-, Di- oder Tricarbonsäure)
Organische Säuren in Lebensmitteln beeinflussen die organoleptischen Eigenschaften von Gemüse und Früchten wie Farbe, Geschmack und Aroma. Organische Säuren, die als Zusatzstoffe in Lebensmitteln und Lebensmitteln verwendet werden und Beschränkungen gemäß der Lebensmittelzusatzstoffverordnung enthalten:
Fumarsäure, (E297)
- Süßwaren auf Zuckerbasis, 1000 mg/kg
- Füllungen und Toppings für leichte Backwaren 2500 mg/kg
- Leicht lösliche Instantpulver für Fruchtgetränke 1000 mg/kg
- Gelartige Desserts, Desserts mit Fruchtgeschmack, Trockenpulver-Dessertmischungen 4000 mg /kg
- Gebrauchsfertige lösliche Produkte zur Zubereitung aromatisierter Tees und Kräutertees 1000 mg/kg
Milchsäure; (E270)
- Mozzarella-Käse
- Öle zum Kochen und/oder Braten oder für die Zubereitung von Soße/Soße (in der Regel mit Brühe zubereitet)
- Calciumacetat
- Marmelade, Gelee, Marmelade und gesüßtes Kastanienpüree
- Streichfähige Obst- und Gemüseprodukte
- Frisch vorgekochte Nudeln
- Kartoffelgnocchi (ein traditionelles italienisches Gericht aus Ofenkartoffeln, Eiern, Mehl und verschiedenen Saucen). )
- Frisches Weizenbrot, Weiß- und Halbbraunbrot
- Fertigfleischmischungen
- Säuglingsanfangsnahrung
- Bier und Malzgetränke
Ascorbinsäure (E300)
- Öle zum Kochen und/oder Braten oder für die Zubereitung von Bratensoße (Sauce wird üblicherweise mit Brühe zubereitet)
- Vorverpacktes, verzehrfertiges, gekühltes, unverarbeitetes Obst und Gemüse sowie vorverpacktes, unverarbeitetes und geschälte Kartoffeln
- Gefrorenes Obst und Gemüse
- Obst und Gemüse in Dosen- oder Glasverpackung
- Marmelade, Gelee, Marmelade und gesüßtes Kastanienpüree
- Streichfähige Obst- und Gemüseprodukte
- Ganzes oder geschrotetes Getreide oder Getreide
- Frisch vorgekochte Nudeln
- Frisches Weizenbrot, Weiß- und Halbbraunbrot
- Abgepackte, zubereitete Fleischmischungen aus Hackfleisch und anderem Zusatzstoffe oder Salz Zubereitete Fleischmischungen, denen Zutaten hinzugefügt werden
- Foie gras, Foie gras ganz, Foie gras-Blöcke/Foie gras, ganze Foie gras, Foie gras in Blöcken
- Unverarbeiteter Fisch
- Obst- und Gemüsegetränke, Obst- und Gemüsesäfte sowie getreidefreie Beikost
- Fruchtsäfte, Gemüsesäfte
- Alkoholische Getränke, auch alkoholfreie und alkoholarme Getränke
- Alkoholfreie weinähnliche Produkte
Essigsäure (E260);
- Mozzarella-Käse
- Obst und Gemüse in Dosen- oder Glasverpackungen
- Frisches Weizenbrot , Weiß- und Halbbraunbrot
- Abgepacktes Hackfleisch Zubereitete Fleischmischungen und zubereitete Fleischmischungen, denen andere Zutaten als Zusatzstoffe oder Salz zugesetzt werden
Zitronensäure (E330);
- Mozarrella-Käse
- Hauptsächlich dehydrierte Fette und Öle (
- Abgepacktes, verzehrfertiges, gekühltes, unverarbeitetes Obst und Gemüse und vorverpackte, unverarbeitete und geschälte Kartoffeln
- Obst und Gemüse in Dosen- oder Glasverpackungen
- Marmelade, Gelee, Marmelade und gesüßtes Kastanienpüree
- Streichfähige Obst- und Gemüseprodukte
- Frisch vorgekochte Nudeln
- Kartoffelgnocchi (ein traditionelles italienisches Gericht aus Ofenkartoffeln). , Eier, Mehl und verschiedene Soßen)
- Fertigfleischmischungen
- Vorverpackte, zubereitete Fleischmischungen aus Hackfleisch und Fertigfleischmischungen, denen andere Zutaten als Zusatzstoffe oder Salz zugesetzt werden
- Unverarbeiteter Fisch
- Tischaromen in Pulverform
- Babynahrung
- Verarbeitete getreidebasierte Lebensmittel und nicht getreidebasierte Nahrungsergänzungsmittel, nur zur pH-Wert-Einstellung
- Fruchtsäfte und Gemüsesäfte – 3000 mg/kg
- Bier und Malzgetränke
- Weine, Schaumweine, teilweise vergorener Traubenmost – 1000 mg/kg
Apfelsäure (E296);
- Vorverpackte, unverarbeitete und geschälte Kartoffeln
- Obst in Dosen- oder Glasverpackungen und Gemüse
- Marmelade, Gelee, Marmelade und gesüßtes Kastanienpüree
- Streichfähige Obst- und Gemüseprodukte
- Ananassaft – 3000 mg/kg